Regierung und Politik

Japan ist eine konstitutionelle Monarchie, formelles Staatsoberhaupt ist der Kaiser (Tenno), heute der einzige Kaiser weltweit. Die Staatsgewalt geht vom Volk aus und liegt bei einer alle vier Jahre vom Parlament gewählten Regierung. Das Parlament ernennt den Premierminister.

Innenpolitik: Die Politik Japans nach dem zweiten Weltkrieg war geprägt von einer Vorrangstellung der Wirtschaftsinteressen mit grossem Einfluss des Handels- und Industrieministeriums MITI. Innenpolitik wurde während der langen Herrschaft der LDP hauptsächlich als Klientenpolitik betrieben, was sich z. B. in riesigen Bauprojekten zugunsten eben solcher Regionen ausdrückte, aus denen einflussreiche Politiker stammten.

Aussenpolitik: Auch nach der amerikanischen Besatzungszeit zeigt Japan aussenpolitisch wenig Profil, stützte sich auf ein 1952 geschlossenes und 1960 verlängertes Verteidigungsbündnis mit den USA und konzentrierte sich auf den Wiederaufbau. Die Aussöhnung mit den asiatischen Nachbarländern beschränktes ich auf finanzielle Unterstützung und Entwicklungshilfeleistungen, die letztendlich japanischen Exportfirmen zugutekamen. Korea, die ehemalige Kolonie spaltete sich unterdessen im Koreakrieg 1950-53 in einen Nord- und Südteil. Erst 1965 nahmen Japan und Südkorea offiziell diplomatische Beziehungen auf. Mit Nordkorea gibt es bis heute keinen Friedensvertrag. In der westlichen Welt blieben die USA mit weitem Abstand vor Europa der wichtigste Partner, vor allem durch das Verteidigungsbündnis.

Rechtsystem: Das japanische Rechtssystem wurde nach deutschem und französischem Vorbild als kodifiziertes Recht gestaltet. Recht wird also nur anhand von Gesetzen und nicht nach Präzedenzfällen gesprochen. In Japan dauern Gerichtsverfahren oft sehr lange, da es nicht genügend Richter gibt (insgesamt nur 3000). Vor allem in zivilrechtlichen Konflikten sind deshalb aussergerichtliche Schlichtungsverfahren üblich.